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    Ja, ich denke schon. Für NOMA Marrakesch ist es tatsächlich besser, ein einziges starkes Dokument zu haben, in dem der B2B-Schutz integriert ist. Auf diese Weise können sich Kunden nicht darauf berufen, dass sie die spezifischen Bedingungen nicht gesehen haben.

    Ich würde den folgenden Abschnitt direkt nach "Reklamationen" und vor "Haftungsbeschränkung" einfügen:

    Besondere Bedingungen für Installation, Projektkosten und Haftung

    Haftung für Installation und Projektdurchführung

    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beschränkt sich die Verpflichtung von NOMA Marrakech auf die Lieferung des vereinbarten Produkts.

    Der Kunde ist voll verantwortlich für:

    • den Entwurf

    • die Maßkontrolle

    • die technische Anpassung

    • Einbau

    • Montage

    • Bauarbeiten

    • die anschließende Instandhaltung

    und die Sicherstellung, dass die Arbeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, Branchenregeln, Bauvorschriften und technischen Anforderungen ausgeführt werden.

    Bei Produkten wie Spülen, Natursteinprodukten, Tadelakt, kalkbasierten Oberflächenmaterialien, Orangerien, Glastrennwänden, Türen, Fenstern, speziellen Tischlerarbeiten und anderen baubezogenen Produkten ist der Kunde dafür verantwortlich, alle technischen Bedingungen vor der Bestellung und dem Einbau zu überprüfen.


    Pflicht zur Prüfung

    Der Kunde hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

    Etwaige Mängel, Schäden oder Abweichungen sind innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen, schriftlich zu rügen.

    NOMA Marrakesch ist stets Gelegenheit zu geben, das Produkt zu untersuchen, bevor eine Handlung, Reparatur, Demontage oder sonstige Maßnahme vorgenommen wird.

    Jede Maßnahme, die ohne die Genehmigung von NOMA Marrakesch durchgeführt wird, kann das Recht des Kunden auf Reklamation beeinträchtigen.


    Haftungsbeschränkung für Installations- und Projektkosten

    Soweit gesetzlich zulässig, haftet NOMA Marrakech nicht für Kosten, die entstehen durch

    • Demontage

    • Demontage

    • Entfernung des installierten Produkts

    • Wiedereinbau

    • Wiedereinbau

    • Nachbesserung von Bauarbeiten

    • Klempnerarbeiten

    • Elektroarbeiten

    • Arbeitskosten

    • Lohnkosten

    • Projektleitung

    • Baukosten

    • Transportkosten

    • Lagerkosten

    • temporäre Lösungen

    • Hotelkosten

    • Produktionsausfälle

    • Verzögerungen bei Bauprojekten

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Mängel vor oder nach der Installation festgestellt werden.


    Begrenzung der Haftung

    Sollte sich ein Produkt als fehlerhaft erweisen, beschränkt sich die Haftung von NOMA Marrakech nach eigenem Ermessen auf:

    • Reparatur

    • den Ersatz durch ein gleichwertiges oder ähnliches Produkt

    • Wiederherstellung des Produkts

    • Rückerstattung des für das betreffende Produkt gezahlten Betrags

    Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine weitere Entschädigung oder andere Rechtsbehelfe neben den oben genannten.


    Indirekte Schäden und Folgeschäden

    NOMA Marrakech haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

    • entgangener Gewinn

    • Produktionsausfälle

    • Betriebsunterbrechung

    • Verzögerungskosten

    • Verlust von Verträgen

    • Einnahmeverluste

    • Verlust des Firmenwerts

    • wirtschaftliche Folgeschäden

    unabhängig davon, ob der Schaden direkt oder indirekt durch die Lieferung, Reklamation, Verzögerung oder den Produktfehler verursacht wurde.


    Maximale Haftung

    Die Gesamthaftung von NOMA Marrakech in Bezug auf ein geliefertes Produkt ist unter allen Umständen auf den Betrag begrenzt, den der Kunde tatsächlich für dieses Produkt bezahlt hat.

    Diese Beschränkung gilt in dem nach schwedischem Recht zulässigen Umfang.


    B2B-Kunden und Wiederverkäufer

    Für Kunden, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit handeln, gelten diese Bedingungen in vollem Umfang.

    Die Auftragsbestätigung, die Zahlung, die Entgegennahme der Lieferung oder die Annahme eines Angebots gelten als Annahme der Geschäftsbedingungen.

    Erteilte Aufträge sind verbindlich und können nicht mehr storniert werden, nachdem mit der Produktion, dem Kauf oder der Reservierung von Materialien begonnen wurde.

    Bei Maßanfertigungen, Sonderanfertigungen oder Spezialanfertigungen gibt es kein Rückgaberecht, Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht.

    Bei Käufen im Einzelhandel gilt schwedisches Recht mit dem Bezirksgericht Ystad als erster Instanz für die Beilegung von Streitigkeiten.

     

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